Wo bleibt mein Beitrag?
Bei der Rückmeldung zahlt derzeit jeder Student 55,50 € Semesterbeitrag. 8 € davon gehen direkt an die Studierendenschaft (die restlichen 41,50 an das Studentenwerk), die restlichen 6€ sind für die Verwaltungsgebühr der Universität. Vertreten wird die Studierendenschaft durch das StuPa und den AStA. Sie verwalten diesen Beitrag für die Studierenden
Und was habe ich davon?
Jeder Studierende kann direkt Anteil haben an den ungefähr 200 000 €, die jedes Jahr zusammenkommen. Dazu reicht ein Antrag aus dem hervorgeht, wofür das Geld beantragt wird (studentische Veranstaltungen!) und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Dabei reicht die Bandbreite von 20 € Druckkostenzuschuss für Flyer bis zu mehreren tausend Euro für Open-Air-Veranstaltungen oder Festivals. Förderrichtlinie (PDF-Dokument)
Anträge unter 300 € werden an den AStA gestellt und direkt von der AStA-Finanzreferentin behandelt. Finanzantrag
Anträge über 300 € werden an das StuPa gestellt und werden von ihm, normalerweise in der nächsten StuPa-Sitzung behandelt und abgestimmt. Solche Anträge sollten entsprechende Vorlaufzeit haben (3-6 Wochen vorher). Finanzantrag
Wenn ihr für „Fachveranstaltungen“ (Fachtagungen, Workshops) Geld benötigt, könnt ihr euch auch an Euren Fachschaftsrat wenden. Sie erhalten insgesamt 28 1/3 % der Gelder der Studierendenschaft. Fachschaftenliste
Der Antrag wird vor Durchführung der Veranstaltung gestellt und geprüft. Wenn er „durchgegangen“ ist, geht der Antragsteller normalerweise in Vorkasse und bekommt, nachdem er die entsprechenden Quittungen vorlegt, das beantragte Geld zurück. In begründeten Fällen kann die Auszahlung auch im Voraus beantragt werden.
Wie finde ich heraus, ob ich Geld bekomme?
Am besten dadurch, dass du einen Antrag stellst! Ansonsten gibt die Satzung der Studierendenschaft der Universität Greifswald eine Auflistung über Aufgaben der Studierendenschaft Satzung der Studierendenschaft (PDF-Dokument):
• Vertretung der Interessen der Studierenden als Mitglieder der Universität
• Mitwirkung bei der Verbesserung der Lehre und bei der Erstellung des Lehrberichts
• Eintreten für die wirtschaftliche Förderung und die sozialen belange der Studierenden, insbesondere für Studierende mit Kind
• Vertretung der hochschulpolitischen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder und Stellungnahme zu diesbezüglichen Fragen
• Unterstützung und Förderung der geistigen und kulturellen Belange
• Förderung des Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist
• Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen, insbesondere im Ostseeraum
• Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung
• Förderung der Gleichberechtigung der Mitglieder der Universität
• Förderung ökologischer Belange an der Universität
Um mit den 200 000 € diese Aufgaben zu erfüllen wird ein Haushaltsplan für ein Jahr erstellt. In diesem sind für die Erfüllung der Aufgaben verschiedene Posten vorgesehen (z.B. Fahrtkosten, Kultur, Sport, Druckkosten). Haushaltsplan 2011 (PDF-Dokument)
Und jetzt?
Bei Nachfragen wende dich vertrauensvoll an deinen AStA oder direkt an den
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Hier findest Du den offiziellen Leitfaden für Finanzanträge. Leitfaden für Finanzanträge














