Was wird gewählt?
Ihr habt die Möglichkeit eure Stimme für folgende studentische und akademische Gremien abzugeben:
Die Fachschaftsräte, kurz FSRs, sind die Basis der studentischen Selbstverwaltung. Sie arbeiten im engen Kreis für die Studierenden ihrer Fachschaft und haben ein breites Aufgabenfeld: Sei es nun die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Institut zur Verbesserung des Studiums oder das Veranstalten diverser Veranstaltungen, wie Film-Abende, Partys oder Diskussionsrunden. Die FSRs sind grundsätzlich die erste Anlaufstelle für Erstsemester an der Universität Greifswald und damit wichtige Stütze für alle Studierenden im ersten Jahr. Umso bedeutender ist damit die Arbeit der einzelnen FSRs. In diesem Jahr wählen insgesamt 15 Fachschaften ihre neuen FSRs. Genaue Infos zu der Wahl euers FSRs findet ihr auf der Internetpräsenz euers FSRs.
Das Studierendenparlament, kurz Stupa, ist ein weiteres studentisches Gremium, welches jährlich neu besetzt wird. Zu den Aufgaben des Stupas zählen unter anderem die Verwaltung der Gelder der Studierendenschaft oder die Kontrolle über die Arbeit des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Die Gelder der Studierendenschaft stammen von jedem einzelnen Studierenden, der zu jedem Semester in Form seines Semesterbeitrages 8€ für die Studierendenschaft bezahlt. Somit entscheidet das Stupa direkt über euer Geld. Studierende der Universität haben die Möglichkeit über Finanzanträge diese Gelder für ihre Projekte oder Veranstaltungen zu erhalten. Man sollte sich also im Klaren sein, dass das Stupa durch seine Finanzhoheit eine grundlegende Position innerhalb der Studierendenschaft einnimmt und für jeden einzelnen Studierenden interessant ist bzw. es einmal werden könnte, spätestens wenn man für sein eigenes Projekt auf der Suche nach Unterstützung ist.
Derzeit hat das Stupa 27 Mitglieder. Welche Bewerberinnen am Ende einen der 27 Plätze erhalten, liegt in euren Händen.
Die Fakultätsräte sind zuständig für den Beschluss von Ordnungen der Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz genannten Angelegenheiten. Sie wählen die Fakultätsleitung und wirken an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplanes sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der jeweiligen Fakultät mit. (weitergehende Informationen HIER)
(Für weitere Informationen HIER)














