Was wird gewählt?

| Drucken | PDF 

Was wird gewählt?

 

Ihr habt die Möglichkeit eure Stimme für folgende studentische und akademische Gremien abzugeben:

Fachschaftsräte

Die Fachschaftsräte, kurz FSRs, sind die Basis der studentischen Selbstverwaltung. Sie arbeiten im engen Kreis für die Studierenden ihrer Fachschaft und haben ein breites Aufgabenfeld: Sei es nun die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Institut zur Verbesserung des Studiums oder das Veranstalten diverser Veranstaltungen, wie Film-Abende, Partys oder Diskussionsrunden. Die FSRs sind grundsätzlich die erste Anlaufstelle für Erstsemester an der Universität Greifswald und damit wichtige Stütze für alle Studierenden im ersten Jahr. Umso bedeutender ist damit die Arbeit der einzelnen FSRs. In diesem Jahr wählen insgesamt 15 Fachschaften ihre neuen FSRs. Genaue Infos zu der Wahl euers FSRs findet ihr auf der Internetpräsenz euers FSRs.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament, kurz Stupa, ist ein weiteres studentisches Gremium, welches jährlich neu besetzt wird. Zu den Aufgaben des Stupas zählen unter anderem die Verwaltung der Gelder der Studierendenschaft oder die Kontrolle über die Arbeit des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Die Gelder der Studierendenschaft stammen von jedem einzelnen Studierenden, der zu jedem Semester in Form seines Semesterbeitrages 8€ für die Studierendenschaft bezahlt. Somit entscheidet das Stupa direkt über euer Geld. Studierende der Universität haben die Möglichkeit über Finanzanträge diese Gelder für ihre Projekte oder Veranstaltungen zu erhalten. Man sollte sich also im Klaren sein, dass das Stupa durch seine Finanzhoheit eine grundlegende Position innerhalb der Studierendenschaft einnimmt und für jeden einzelnen Studierenden interessant ist bzw. es einmal werden könnte, spätestens wenn man für sein eigenes Projekt auf der Suche nach Unterstützung ist.
Derzeit hat das Stupa 27 Mitglieder. Welche Bewerberinnen am Ende einen der 27 Plätze erhalten, liegt in euren Händen.

Fakultätsräte

Die Fakultätsräte sind zuständig für den Beschluss von Ordnungen der Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz genannten Angelegenheiten. Sie wählen die Fakultätsleitung und wirken an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplanes sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der jeweiligen Fakultät mit.  (weitergehende Informationen HIER)

Senat
Der Senat ist das Parlament der Universität und somit das Legislativorgan studentischer, akademischer und weiterer Universitätsangehöriger. Neben dem Rektorat ist der Senat das zweite zentrale Organ. Er gliedert sich je nach Aufgabengebiet in den engeren und den erweiterten Senat. Darüber hinaus richtet der Senat weitere Ausschüsse und Kommissionen ein, die Beschlüsse vorbereiten. Der engere Senat beschließt insbesondere über die Satzungen und Ordnungen. Bevor organisatorische Untergliederungen oder Studiengänge durch das Rektorat errichtet, geändert oder aufgehoben werden, muss der engere Senat angehört werden. Weiterhin ist der Senat zuständig für die Verleihung der Lehrbefugnis an Habilitierte und der Bezeichnungen außerplanmäßiger Professor und Honorarprofessor. Ebenfalls entscheidet er über die Entlastung des Rektorats. Der erweiterte Senat hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Rektorat. Ferner wählt er die Mitglieder des Rektorats und des Universitätsrates und kann – mit Ausnahme des Kanzlers – das Rektorat oder eines seiner Mitglieder abwählen. Der erweiterte Senat besteht aus 36 Vertretern der Gruppen der Professorinnen, der akademischen MitarbeiterInnen, der Studierenden und der weiteren Mitarbeiterinnen im Verhältnis 12:6:12:6. Von den Mitgliedern des erweiterten Senats gehören 22 im Verhältnis 12:4:4:2. dem engeren Senat an. Die Vertreter der Mitgliedergruppen werden von den Angehörigen der Universität in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die studentischen Senatsmitglieder amtieren jeweils für ein Jahr, die anderen für zwei Jahre. Die Hochschulleitung ist beispielsweise zuständig für die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Fakultäten und zentralen Einrichtungen, die Eröffnung und Schließung von Studiengängen und die Ausschreibung von Professuren und Berufungslisten.

(Für weitere Informationen HIER)

Sitzungen & Bürozeiten

Nächste Sitzungen:
AStA: Montag, 30.04. - 20:00 c.t.
(Friedrich-Löffler-Straße 28, 1.OG)

Größere Kartenansicht (GoogleMaps)
Öffnungszeiten/Bürozeiten
Mo-Do 10:00 - 18:00 Uhr
Fr 10:00 - 16:00 Uhr


Wichtige Hinweise:

Bei Unfällen an der Universität:
Infoblatt (PDF-Dokument)

e-mail-verschlsselung
Anleitung zur Einrichtung
deines E-Mail-Programms

(Link auf uni.greifswald.de
)


Kultur & Medien


wm-button

mtv-button

mm-button

Redaktionssitzungen:

webMoritz - montags: 20 Uhr
moritz-Print - dienstags: 20 Uhr
moritzTV - mittwochs: 20.15 Uhr

(alle in der Rubenowstr. 2)


stuthe_logo_grau

Dein Feedback für uns:

kritik_asta_greifswald